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Züchter
#1
hallo,
abundzu lese ich, dass man als privater "nachzüchter" einen kaufbeleg der ursprünglichen tiere haben muss. dachte jedoch das gilt nur für bedrohte / heimische tiere. (dieser wisch den man beim veterinäramt holen muss)

kann man den in rechtliche schwierigkeiten kommen sollte man das bei tieren nich haben ?
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#2
Höö? - wie?

Wenn du z.B. Blaue Vampirkrabben gekauft hast & dann nachzuchten anbietest (in kleineren Mengen - nicht regelmäßig?)

Nää, da brauchst du den Kassenbeleg nicht, wofür? - den bekommste ja nichtmal, wenn du z.B. bei AT bestellst,
du kannst nur Probleme bekommen, wenn du es in größerem Stiele machst (bzw. tiere einkaufst & diese verkäufst) & kein Gewerbe hast Smile
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#3
naja ich hab ja atm nur 7 krabben welche sich hoffentlich vermehren. somit wird das niemals großer stiel werden Icon_mrgreen
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#4
Das gilt in der Tat nur für geschützte Tiere (einfachste Stufe, etwa Eidechsen, Laubfrösche etc.). Da muss man belegen können, dass es sich nicht um Naturentnahmen handelt. In Deutschland betrifft es also zum Beispiel alle hier vorkommenden Amphibien und Reptilien.

Ebenso gibt es natürlich andere Schutzbestimmungen, die dann auch hier gelten und wo man entsprechende Nachweise haben muss, aber solche Tiere laufen einem auch nicht einfach zu. Icon_wink Mir ist derzeit kaum eine Krabbenart bekannt, für dies gilt (obwohl z.B. Singapur einige unter Schutz gestellt hat, was aber nicht heißt, dass es keinerlei Genehmigungen gäbe – oder australien, dass keinerlei Tier- oder Pflanzenausfuhren erlaubt).
Maat et joot, 'ne schöne Jrooß un bess demnähx, Ollie (vorher BEASTIE bzw. BEASTIEPENDENT)

[Bild: pw-mangroven7_312px.jpg] 
Krabben und andere Crustaceen (Krebstiere),
Muscheln, Schnecken und Zwergkrallenfrösche, Minidrachen (Zwergbartagamen + Hausgeckos) und Schlangen in rund 30 Becken
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