Thursday, 23. April 2009, 18:08
Das gilt in der Tat nur für geschützte Tiere (einfachste Stufe, etwa Eidechsen, Laubfrösche etc.). Da muss man belegen können, dass es sich nicht um Naturentnahmen handelt. In Deutschland betrifft es also zum Beispiel alle hier vorkommenden Amphibien und Reptilien.
Ebenso gibt es natürlich andere Schutzbestimmungen, die dann auch hier gelten und wo man entsprechende Nachweise haben muss, aber solche Tiere laufen einem auch nicht einfach zu.
Mir ist derzeit kaum eine Krabbenart bekannt, für dies gilt (obwohl z.B. Singapur einige unter Schutz gestellt hat, was aber nicht heißt, dass es keinerlei Genehmigungen gäbe – oder australien, dass keinerlei Tier- oder Pflanzenausfuhren erlaubt).
Ebenso gibt es natürlich andere Schutzbestimmungen, die dann auch hier gelten und wo man entsprechende Nachweise haben muss, aber solche Tiere laufen einem auch nicht einfach zu.
